
Jetzt aktueller denn je
Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz
>> seit 3. Oktober 2002 in Kraft
Durch die Änderung der Arbeitsstättenverordnung
im Rahmen der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit
und des Gesundheitsschutzes ... veröffentlicht am 2. Oktober 2002
im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil 1 Nr. 70 Seite 3777-3816 ... hat
der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz Gesetzeskraft erlangt.
Arbeitsplatz-Gefährdungs-Analyse
Im Zuge der Neuorientierung der "Arbeitsplatz-Gefährdungs-Analysen"
wurde auch in Deutschland die atembare Raumluft am Arbeitsplatz mit einbezogen.
Sie ist somit auch in Büros, Verkaufsräumen, Produktionsstätten,
Krankenhäuser, Aufenthaltsräumen, ... zu messen und Abhilfe
zu schaffen.
Ziel ist es, die stetig steigende Zahl von Atemwegserkrankungen,
welche meis-tens über eine zu hohe Schadstoffbelastung in der Raumluft
verursacht wird, zu verhindern. Abhilfe schafft u.a. eine gute Luftreinhaltung
mit dem CASADRON Luftfiltersystem. Durch dieses System steht auf Dauer
eine gute gesundheitlich verträgliche Atemluft zur Verfügung.
Bei einem geringen Energie- und Renovierungsaufwand
wird somit die Arbeitsleistung Ihrer Mitarbeiter u.a. durch einen niedrigen
Krankenstand gesteigert.
Der CASADRON Luftreiniger
holt aus der Luft das heraus, was Ihre Gesundheit gefährdet.
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