Luftreiniger

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Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz >> seit 3. Oktober 2002 in Kraft

Durch die Änderung der Arbeitsstättenverordnung im Rahmen der Verordnung zur Rechtsvereinfachung im Bereich der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes ... veröffentlicht am 2. Oktober 2002 im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2002 Teil 1 Nr. 70 Seite 3777-3816 ... hat der Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz Gesetzeskraft erlangt.


Arbeitsplatz-Gefährdungs-Analyse

Im Zuge der Neuorientierung der "Arbeitsplatz-Gefährdungs-Analysen" wurde auch in Deutschland die atembare Raumluft am Arbeitsplatz mit einbezogen. Sie ist somit auch in Büros, Verkaufsräumen, Produktionsstätten, Krankenhäuser, Aufenthaltsräumen, ... zu messen und Abhilfe zu schaffen.

Ziel ist es, die stetig steigende Zahl von Atemwegserkrankungen, welche meis-tens über eine zu hohe Schadstoffbelastung in der Raumluft verursacht wird, zu verhindern. Abhilfe schafft u.a. eine gute Luftreinhaltung mit dem CASADRON Luftfiltersystem. Durch dieses System steht auf Dauer eine gute gesundheitlich verträgliche Atemluft zur Verfügung.

Bei einem geringen Energie- und Renovierungsaufwand wird somit die Arbeitsleistung Ihrer Mitarbeiter u.a. durch einen niedrigen Krankenstand gesteigert.


Der CASADRON Luftreiniger holt aus der Luft das heraus, was Ihre Gesundheit gefährdet.


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